Steuererklärung als Autor

Weil ich mich im Augenblick selbst wieder Mal damit rumschlagen muss und ich echt kein Steuerfuzzi bin, bin ich happy über diese hilfreiche Seite von Kia Kahawa

 

Hier haben wir es im Thema Einkommenssteuererklärung ein klein wenig verständlicher notiert, so dass auch Laien wissen was nun zu tun ist.

Vielen lieben Dank Kia.


Artikel

 

Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

 

Veröffentlicht am 22. Februar 201713. Juli 2017 von Kia Kahawa

 

In den vorherigen Artikeln habe ich darüber geschrieben, wann deine Einkünfte als Autor steuerlich relevant sind und was im Falle zu tun ist, wenn dein Schreiben Liebhaberei ist oder du sehr geringe Einkünfte hast.

 

Was aber, wenn der heißersehnte Effekt der schriftstellerischen Tätigkeit eintritt und du Geld verdienst, das dich richtig bereichert? Dann ist es an der Zeit, eine Steuererklärung zu erstellen. Dazu gehört eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie du besser im Wald der Formulare zurechtkommst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

 

 

 

Und jetzt mal Butter bei die Fische: Um eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor zu erstellen, musst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dazu brauchst du zweierlei Wissen: Die Theorie und die Praxis.

 

Die Theorie erklärt dir dieser Artikel. Die Praxis (also: Wo trage ich was ins Formular ein?) werde ich dir separat mit dem Stempel “Autoren an die Formulare” drauf erklären.

 

Fangen wir also mit der Theorie an.

 

Wo gibt man die Nebeneinkünfte als Autor in der Steuererklärung an?

 

Zunächst brauchst du die Anlage G oder Anlage S. Die Anlage G steht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Anlage S beinhaltet die Angaben für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

 

Wo der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Gewerbe ist, erkläre ich dir in einem folgenden Artikel. Gehen wir für diesen Artikel erstmal davon aus, dass du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast. Dazu gehören folgende Einnahmen:

 

Tantiemen über Amazon (KDP oder Create Space)

 

Gewinnanteile für dein Buch beim Distributor (epubli oder Books on Demand zum Beispiel)

 

Alles, was dir ein Verlag für schriftstellerische Tätigkeit gutschreibt

 

Dazu gehören NICHT die folgenden Einnahmen:

 

Einnahmen durch Werbeklicks auf dem Blog

 

Buchverkäufe bei Lesungen oder auf Messen

 

Einkünfte durch Affiliatelinks

 

Die Einnahmen durch Werbeklicks und selbst verkaufte Bücher zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Bitte gedulde dich, bis der entsprechende Artikel darüber erscheint, denn dann gehe ich darauf genau ein und sage, was bei solchen Einkünften zu tun ist.

 

Die Ausgaben, die dir anfallen und für die Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor relevant werden können, sind Folgende:

 

Druckkosten Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)

 

Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.

 

Anteilige Kosten für Internet und Telefonie

 

Software

 

ein abziehbares Arbeitszimmer

 

Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)

 

Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur)

 

Kosten für Server, Webdomain, Hosting

 

Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)

 

Druckkosten für deine Bücher

 

Lektorats- und Korrektoratskosten

 

Cover-, Layout- und Satzkosten

 

Kontoführungsgebühren

 

All das kannst du abziehen. Wie und wo du welche Ausgaben anzugeben hast, werde ich in einem entsprechenden Extra-Artikel angeben, in dem ich das Formular EÜR erläutere.

 

<!--document.write('<scr'+'ipt language="javascript1.1" src="http://adserver.adtech.de/addyn|3.0|1104|6399919|0|225|ADTECH;loc=100;target=_blank;kvcat=2_19;misc=[timestamp]"></scri'+'pt>');//--> Einkünfte in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

 

Trage zunächst alles zusammen, was du eingenommen hast. Die Steuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres zu erklären. Das heißt, dass du dich im ersten Halbjahr 2017 für die Steuererklärung 2016 interessierst und in 2018 kümmerst du dich um deine Einkünfte des Jahres 2017.

 

Von epubli, books on demand, bookrix, amazon und vergleichbaren Anbietern bekommst du beim Verkauf deiner E-Books oder Bücher monatlich, in seltenen Fällen quartalsweise Abrechnungen. Diese Abrechnungen sind umsatzsteuerrechtlich gesehen Rechnungen in der Form von Gutschriften. Also “Anti-Rechnungen”.

 

Addiere alle Einnahmen, die du hast, und du erhältst deine Einkünfte als Kleinunternehmer. (Was das schon wieder ist, folgt ebenfalls in einem Artikel. Kleinunternehmer heißt erstmal: Du verdienst weniger als 17.500 Euro im Jahr und hast mit Umsatzsteuer noch nichts am Hut.)

 

Du musst die Gutschriften übrigens nicht ausdrucken und brauchst dem Finanzamt keine Belege für deine Angaben zu schicken. Du darfst natürlich dennoch nichts unterschlagen und nicht lügen, denn das Finanzamt kann jederzeit die Unterlagen von dir anfordern.

 

Solltest du deinen Laptop verkaufen, den du schon in einer früheren Steuererklärung deinen Autorentätigkeiten zugeordnet hast (unwahrscheinlich, wenn du dich in diesem Artikel über die erste Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor informierst), ist das auch eine Betriebseinnahme. Die gehört dazu!

 

Prinzipiell gilt bei diesen Einkünften das Zuflussprinzip gem. § 11 EStG.

 

(1)  Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.  Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

 

Am 31.12.2016 war das Jahr 2016 vorbei. Hat dir epubli, amazon oder sonstwer am 02.01.2017 erst das Geld für Dezember gezahlt, so ist dieses Geld eigentlich dem Kalenderjahr 2017 zuzuordnen. Werden dir diese Einkünfte allerdings regelmäßig ausgezahlt (ja, das werden sie!), so zählt hier der 10-Tages-Zeitraum. Innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres gehören diese Einnahmen also noch zum vorherigen Jahr, aber nur, wenn sie in diesem Zeitraum auch fällig waren. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

 

Merke dir hier einfach: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (Bei Verkäufen von einem Buch pro Monat mindestens) gehören zum Vorjahr, wenn sie bis zum 10. Januar gezahlt wurden.

 

Ausgaben in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

 

Jetzt wird es interessant. Ausgaben machen mir steuerlich gesehen immer am meisten Spaß.

 

Ich teile dir im Folgenden die denkbaren Ausgaben aus und zeige dir, was du steuerlich abziehen kannst. Dabei unterstelle ich dir in diesem Fall, dass du Nebeneinkünfte als Autor und somit eine Hauptbeschäftigung nebenbei hast. Ob das ein Job in Teilzeit oder Vollzeit ist, bleibt hier offen. Jedenfalls musst du deine Lohnsteuerbescheinigung bei der Steuer angeben und deine Werbungskosten in der Anlage N angeben.

 

Für den Fall, dass du eine Hausfrau oder ein Hausmann bist oder aus anderen Gründen keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst und dennoch eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor anfertigen möchtest, beachte bitte anschließend unbedingt die untenstehenden Hinweise im nächsten Abschnitt!

 

Kannst du voll als Betriebsausgaben abziehen:

 

Druckkosten Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)

 

Kosten für Server, Webdomain, Hosting

 

Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)

 

Lektorats- und Korrektoratskosten

 

Cover-, Layout- und Satzkosten

 

Sammle alle Belege und rechne später die entsprechenden Kosten zusammen. Und zwar ist hier für dich als Kleinunternehmer der Bruttobetrag interessant. Solltest du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen (nicht einfach machen! Das Finanzamt sagt dir schon, wann du das machen musst!), dann kannst du den Nettobetrag abziehen bzw. musst eh Umsatzsteuer.-Voranmeldungen erstellen. Das ist ein ganz anderes Thema.

 

Also: Voller Betrag abziehbar. Brutto. Easy.

 

Hier wird’s vielleicht kompliziert

 

Hast du aufgepasst? Ja? Gut.

 

Die Druckkosten für deine Bücher kannst du in der Anlage S nur abziehen, wenn du sie als Rezensionsexemplare verschenkst oder beim Distributor oder amazon einlagern lässt. Du erhälst in Folge dessen Vergütungen für Lagertitel und das ist quasi gleichbedeutend mit den Tantiemen, die du bei sonstigen Verkäufen über den Distributor erhältst.

 

Auch, wenn du an einen befreundeten Autor oder anderen Geschäftspartner eines deiner Bücher verschenkst (das kann auch zu Weihnachten sein), sind die Druckkosten hier abziehbar. Solltest du aber Bücher drucken, um sie auf einer Buchmesse an deinem eigenen Stand zu verkaufen, so gehören diese Ausgaben in die Anlage G. Hierbei handelt es sich um gewerbliche Ausgaben!

 

Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier): Hier kannst du nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Kaufst du einen Kugelschreiber im Schreibwarenladen deines Vertrauens, so hebe diesen Beleg auf und zieh’ die paar Cent dann als Betriebsausgaben ab. Streng genommen gilt das nur, wenn du den Kugelschreiber nutzt, um betriebliche Notizen (also Schreibübungen zum Beispiel) zu tätigen. Wenn du den Kugelschreiber brauchst, um deine Bewerbungen (in Anbahnung einer abhängigen Beschäftigung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterschreiben, so zählt diese Ausgabe zu deinen Werbungskosten. Hier ist dann die Anlage N statt der Anlage S zu Rate zu ziehen.

 

Dafür gibt es allerdings bei den Werbungskosten die Arbeitsmittelpauschale. Diese ist streng genommen keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet: Bis zu einem Betrag von 110,00 € jährlich überprüft das Finanzamt im Rahmen deiner nichtselbstständigen Tätigkeit (nichtselbstständig = abhängig von Boss & Lohnabrechnung) nicht. Die haben tatsächlich besseres zu tun, als hundert Belege über 0,65 € teure Kugelschreiber zu überprüfen. Glaub’ mir, es gibt Menschen, die das ausprobiert haben

 

Ich rate dir also hier: Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro bei der Anlage N abziehen und die tatsächlichen Kosten (sofern betrieblich!) als Betriebsausgabe ansetzen. Sei dabei aber ehrlich: Benötigst du Druckpapier nur für deine Arbeit-Arbeit und nicht für die Nebentätigkeit als Autor, so kannst du sie nicht als Betriebsausgabe abziehen. Das wäre nicht ehrlich und nicht fair.

 

Software bis 150 Euro, also sogenannte Trivialsoftware, kannst du in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Trivialsoftware ist Software ohne geistige Struktur. Dabei handelt es sich um Software, die quasi ein stupider Quellcode-Haufen ist und nur macht, was der Benutzer sagt, ohne selbst zu “denken”.

 

Dazu gehört

 

Textverarbeitung (Word, SoftMaker Office)

 

professionelle Autorensoftware (Scrivener, Papyrus Autor)

 

Buchhaltungssoftware, die du nur für dich nutzt (Lexware, Haushaltsbuch)

 

Schreib-Widgets (Cold Turkey Writer)

 

Social Media Apps und Programme (Hootsuite, Commun.it)

 

Aufgabenverwaltungsprogramme (Any.do)

 

Virenschutzsoftware (Kaspersky, Tune-Up, Norton Anti-Vir)

 

Brennprogramme (Nero, Bruning Studio)

 

Bildbearbeitungsprogramme (wenn du sie für eigene Cover nutzt. Photoshop Creative Cloud, Paintshop Pro)

 

Betriebssysteme wie Windows 10 (auch wenn keine Software, yada yada, ich weiß.)

 

Office-Suites incl. Mailprogramme

 

Wenn du Kontoführungsgebühren abziehen willst, dann gelten hier kleine Besonderheiten bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor. Wenn du ein Konto führst, das auch für den Gehaltseingang oder den Lohneingang bei nichtselbstständigen Beschäftigungen genutzt wird, so ziehst du in der Anlage N pauschal 16 Euro ab. Egal, wie hoch die Kosten sind. Hier sagt die Finanzverwaltung: “Ätschibätsch!”

 

Wenn du ein Geschäftskonto nur für deine selbstständige Tätigkeit hast, kannst du die Kosten in tatsächlicher Höhe voll abziehen.

 

Sobald du aber durch Klicks auf Werbeanzeigen auf deinem Blog, gewerbliche Buchverkäufe oder andere gewerbliche Tätigkeiten Einkünfte erzielst, darfst du deine Kontoführungsgebühren aufteilen. Und zwar gemäß des prozentualen Anteils deiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und denen aus selbstständiger Arbeit. Klingt spaßig, oder?

 

Anteilige Kosten für Internet und Telefonie sind abziehbar. Schätze hierbei, zu wie viel Prozent du was betrieblich nutzt. Bei mir persönlich ist es so, dass ich das Internet zu locker 90 % betrieblich nutze und das Telefon eher zu 10 %. Das kann bei jedem anders sein. Bedenke: Twittern ist unter Umständen deine betriebliche Tätigkeit als Autor! Für mich gilt auch: Auf dem Discord rumhängen und mit den Leuten aus dem Verein der BartBroAuthors quatschen, netzwerken und über Autorenzeug reden ist meine Arbeitstätigkeit. Das gehört zu meiner Schätzung dazu. Trotzdem fand das Finanzamt meine Schätzung nicht so witzig und hat sie auf 50 % reduziert. Also empfehle ich dir für Telefon und Internet: Schätze maximal 50 %. Das läuft dann schon. Auf Nachweise hat bestimmt niemand Lust, vor allem nicht dann, wenn man neben dem Twittern mit Autoren eine E-Mail an seine beste Freundin schreibt (…) … Hach ja, Steuergesetze, ich liebe sie!

 

 

 

Das braucht ein extra Thema

 

Dieser Artikel ist gerade schon sehr lang geworden. Folgende Betriebsausgaben, die ich oben bereits angesprochen habe, “verschiebe” ich auf extra Artikel, denn zu ihnen gehört ein längeres, großes Thema. Und ich will nicht, dass ein Autor hier Knoten in den Kopf bekommt oder seine Steuererklärung erst gar nicht erstellt, weil meine Artikel dazu langatmiger sind als das Gesetz im Originaltext.

 

häusliches Arbeitszimmer

 

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen du eine anteilige Miete sowie anteiligen Strom als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor absetzen kannst.

 

Fun Fact: Steht die Kaffeemaschine im häuslichen Arbeitszimmer und du trinkst ganz alleine den Kaffee, und das nur während der Arbeit, dann kannst du deine sämtlichen Kaffeekosten abziehen. Steht die Maschine in der Küche, ist der Kaffee zu 100 % privat. Es sei denn, du bekommst Besuch von einem Geschäftsfreund, dann ist er wieder betrieblich. Na ja, nur zum Teil.

 

Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur) und Software, die mehr als 150 Euro kostet

 

Hier musst du dich mit dem Thema “Anlagenverzeichnis” und “Absetzung für Abnutzung”, kurz: Abschreibung auseinandersetzen. Auch das werde ich in einem weiteren Artikel besprechen.

 

Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.

 

Auch hier gelten Besonderheiten. Hebe alle Belege auf und warte ab, bis ich soweit bin und dir den Artikel präsentieren kann, ja?

 

A propos “Zu viel Information auf einmal”: Kennst du schon die Übersicht zu “Autoren an die Steuer”? Ich versuche mich hier an einem möglichst übersichtlichen Inhaltsverzeichnis für dich!

 

Besonders wichtig für Hausfrauen und Hausmänner:

 

Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)

 

Hausfrauen können keine Arbeitsmittelpauschale in der Anlage N abziehen. Du kannst also als Hausmann oder Hausfrau jeden einzelnen Cent, den du für Bürokram nutzt, als Betriebsausgabe absetzen. Vorsicht ist hier nur bei Porto geboten, denn wenn du ein Paket mit Keksen und Geschenken zu Weihnachten an deine Oma schickst, hat das in deiner Steuererklärung nichts zu suchen. Das Finanzamt prüft natürlich nicht, wie viele Briefe für 0,70 € Porto du an Kunden und Geschäftsfreunde und wie viele davon du an Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Oma geschickt hast. Hier gilt wieder: Sei ehrlich. Prüfen kann es das Finanzamt nicht.

 

Zu deinen Ausgaben im Heim-Büro (Home-Office) zählen bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor:

 

Büroklammern

 

Kopierpapier

 

Kosten im Copy-Shop

 

Schere, Kleber, Radiergummi, Lineale

 

College-Blöcke

 

Schreibbücher, Notizbücher

 

Quittungsblöcke

 

Terminkalender

 

Porto (siehe oben!)

 

Ordner und Mappen

 

Druckerpatronen

 

Textmarker, Stifte, Tipp-Ex

 

Farbband für die Schreibmaschine (ja, ehrlich!)

 

Briefumschläge

 

Tacker, Locher und Zubehör

 

Schnittmaschine oder -unterlage (vielleicht bastelst du deine Leseproben selbst?)

 

USB-Sticks und CDs… Vielleicht auch Disketten (nein, die tatsächlich nicht mehr)

 

Schreibratgeber

 

Steuerratgeber

 

sonstige hilfreiche Bücher

 

Abos für “Federwelt” und “Selfpublisher” o.ä.

 

Deine Kontoführungsgebühren kannst du als Hausfrau oder Hausmann nur abziehen, wenn du ein Geschäftskonto hast. Du kannst auch keine 16 Euro pauschale Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor abziehen.

 

 

 

Nicht abziehbar

 

So gar nie nicht (probier’ es gar nicht erst!) sind als Betriebsausgaben abziehbar:

 

gezahlte Einkommensteuer oder Kirchensteuer

 

Kleidung für den Messeauftritt, auch wenn es etwas ist, was du wirklich nur auf der Messe tragen willst. Besonders Anzüge sieht das Finanzamt enorm ungern als Betriebsausgabe. Probier’ es auch gar nicht als Werbungskosten, wenn du einer Beschäftigung nachgehst. Das gibt Probleme!

 

Kosten für das Fitness-Studio. Auch, wenn du für deine Autorenfotos besonders gut aussehen willst oder dir Ausdauer für die Messe antrainieren willst. Kreativ ist das, ja. Hut ab! Aber: Vergiss’ es!

 

Kosten der privaten Lebensführung. Sowas wie anteilige Wasserkosten, weil du während deiner Arbeit im steuerlich abziehbaren Arbeitszimmer auf dem Klo warst… Hat schon mal jemand probiert, war witzig, aber… nein!